Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Birkel Lammelbach 10, 91567 Herrieden
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Landgasthofes Birkel zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Landgasthofes Birkel.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, - haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Landgasthof Birkel zustande.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst, oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag
3. Der Landgasthof Birkel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Landgasthofes Birkel zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Landgasthof Birkel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Landgasthof Birkel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Landgasthof Birkel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Landgasthofes Birkel zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Landgasthofes Birkel an dritte.
3. Rechnungen des Landgasthof Birkel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab dem Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Landgasthof Birkel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Landgasthof Birkel der eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Der Landgasthof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
IV. Rücktritt des Landgasthofes Birkel
1. Der Landgasthof Birkel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Landgasthof Birkel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
- Der Landgasthof Birkel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landgasthofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landgasthofes zuzurechnen ist.
2. Der Landgasthof Birkel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen den Landgasthof Birkel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Landgasthofes Birkel.
V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung)
1. Tritt der Kunden zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Landgasthof Birkel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speiseumsatzes.
2. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Buffet oder Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Landgasthof Birkel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Landgasthofes Birkel.
2. Der Kunde verpflichtet sich die genaue Personenzahl bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung schriftlich (auch per mail) mitzuteilen. Die hier mitgeteilte Personenzahl ist die Berechnungsgrundlage für den Landgasthof Birkel.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben werden die tatsächlichen Teilnehmer berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Landgasthof Birkel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % behält sich der Landgasthof Birkel eine Tisch- oder Raumänderung vor. Zudem behält sich der Landgasthof Birkel vor, mindestens 80 % der ursprünglichen Anzahl an fest vereinbarten Bausteinen zu berechnen.
6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfang- und/oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Landgasthof Birkel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, dem Landgasthof Birkel trifft ein Verschulden.
VI. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Landgasthof Birkel. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Für mitgebrachte Speisen (Kuchen) und Getränke kann keine Gewährleistung nach dem HACCP-Konzept (Hygieneschutzverordnung) übernommen werden. Zudem behält sich der Landgasthof Birkel vor, eine Rückstellprobe zu entnehmen.
VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit der Landgasthof Birkel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die Ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Landgasthof Birkel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Landgasthofes Birkel bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Landgasthofes Birkel gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Landgasthof diese nicht zu vertreten hat.
4. Störungen an vom Landgasthof Birkel zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht
5. zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Landgasthof Birkel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
VIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Landgasthof Birkel. Der Landgasthof Birkel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Landgasthofes Birkel.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dass, darf der Landgasthof Birkel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Landgasthof Birkel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Landgasthofes Birkel der eines höheren Schadens vorbehalten.
IX. Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunden haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
X. Durchführung der Veranstaltung, Personalkosten
1. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. (Feuerwerk, Luftballons) Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstigen Vorschriften.
2. Der Raum steht ihnen bis 2:00 Uhr zur Verfügung. Eine Veranstaltung nach 2:00 Uhr bedarf der Absprache mit dem Landgasthof Birkel .Bei einer Verlängerung der Veranstaltung nach 2:00 Uhr berechnen wir pro angefangener Stunde 150,00 €.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Reservierung für Weihnachten
Liebe Gäste, bitte beachten Sie, dass wir an den beiden Weihnachtsfeiertagen bereits ausgebucht sind.
Herzliche Grüße Ihr Landgasthof Birkel
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